ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZLexikon -Wartezeit bei vorsätzlicher SelbsttötungBei vorsätzlicher Selbsttötung, nach Ablauf der Wartezeit von bspw. 3 Jahren seit Zahlung des ersten Beitrages oder Wiederherstellung der Versicherung (Dreijahresfrist), ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. © Versicherungsbote.de